
In vielen Bereichen des Steuerrechts sind spezielle anwaltliche Qualifikationen gefragt, beispielsweise wenn es um Einsprüche gegen einen Steuerbescheid bei den Finanzämtern oder um Klagen bei den Finanzgerichten geht. Hier übernehme ich gerne Ihre steuerrechtliche Vertretung.
Im Frühjahr 2008 habe ich erfolgreich den Fachanwaltslehrgang für Steuerrecht absolviert. Ich arbeite eng mit qualifizierten Steuerberatern zusammen, die ich als Partner, nicht als Konkurrenten, sehe. Aufgrund der unterschiedlichen Rechte und Befugnisse ist gerade in Steuerstrafverfahren eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem Steuerberater und dem Strafverteidiger unerlässlich.
Gemäß § 9 der Fachanwaltsordnung umfasst der Lehrgang zum Erwerb der theoretischen besonderen Kenntnisse eines Fachanwalts im Steuerrecht folgende Themengebiete: